Die Gesetzesrevision und Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 2021 gelten ab 1. Januar 2024. Dadurch wird nun das Rentenalter (Referenzalter) der Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Die Erhöhung beginnt jedoch erst im 2025:
2024 | 64 Jahre (keine Erhöhung) | Jahrgang 1960 |
2025 | 64 Jahre + 3 Monate | Jahrgang 1961 |
2026 | 64 Jahre + 6 Monate | Jahrgang 1962 |
2027 | 64 Jahre + 9 Monate | Jahrgang 1963 |
2028 | 65 Jahre | Jahrgang 1964 |
d.h. im 2024 ändert sich noch nichts.
Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen wird für die Übergangsgeneration (1961 – 1969) mit zwei Massnahmen abgefedert:
- Rentenbezüge vor Erreichen des Referenzalters, werden lebenslang weniger stark gekürzt.
- Die Rente kann weiterhin ab 62 Jahren vorbezogen werden, ab Jahrgang 1970 gilt die gleiche Regelung wie für Männer, Vorbezug frühestens ab 63 Jahren.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen finden im Jahre 2024 keine Anpassungen statt.
Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Zahlen ab 1. Januar 2024 (keine Änderungen zu 2023):
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