Die Gesetzesrevision und Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 2021 gelten ab 1. Januar 2024. Dadurch wird nun das Rentenalter (Referenzalter) der Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Die Erhöhung beginnt jedoch erst im 2025:

2024 64 Jahre (keine Erhöhung) Jahrgang 1960
2025 64 Jahre + 3 Monate Jahrgang 1961
2026 64 Jahre + 6 Monate Jahrgang 1962
2027 64 Jahre + 9 Monate Jahrgang 1963
2028 65 Jahre Jahrgang 1964

d.h. im 2024 ändert sich noch nichts.

Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen wird für die Übergangsgeneration (1961 – 1969) mit zwei Massnahmen abgefedert:

  1. Rentenbezüge vor Erreichen des Referenzalters, werden lebenslang weniger stark gekürzt.
  2. Die Rente kann weiterhin ab 62 Jahren vorbezogen werden, ab Jahrgang 1970 gilt die gleiche Regelung wie für Männer, Vorbezug frühestens ab 63 Jahren.

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen finden im Jahre 2024 keine Anpassungen statt.

Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Zahlen ab 1. Januar 2024 (keine Änderungen zu 2023):

Sozialversicherungen 2024

Für die Beantwortung von Fragen zu diesem Monats-Tipp oder anderen Themen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.