Bei einer Neuanmeldung besteht seit dem 1. Januar 2024 die Pflicht, sämtliche MWST-Geschäfte mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung elektronisch abzuwickeln. Für Unternehmen, die Ihre Eingaben an die ESTV aktuell noch in Papierform erledigen läuft die Übergangsfrist per 31. Dezember 2024 ab. Ab dem 1. Januar 2025 müssen dann sämtliche MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST via ePortal anmelden und abrechnen. Falls nicht bereits erfolgt, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Umstellung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.