Spätestens am 1. Januar 2028 wird das Gesetz zur Verlängerung der Verlustvorträge von 7 auf 10 Jahre in Kraft treten.
Gemäss den Übergangsbestimmungen unterliegen allfällige Verluste aus den Jahren 2019 und früher weiterhin dem alten Recht und verfallen somit nach 7 Jahren. Verluste ab der Steuerperiode 2020 verfallen nach dem neuen Recht somit erst nach 10 Jahren.
Diese Anpassung ist sicherlich für diverse Firmen von Interesse, da somit die Verluste aus dem COVID-Jahr 2020 länger steuerlich verrechenbar bleiben.
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