Ab 1. Januar 2024 gelten bei den Pensionskassen wesentliche Änderungen im Bereich der Teilpensionierung mit Kapitalbezug sowie beim Aufschub eines Kapitalbezuges.

Änderungen im Bereich der Teilpensionierung mit Kapitalbezug (Kanton Zürich):

  1. Maximal drei Teilpensionierungsschritte möglich
  2. Die erste Pensumsreduktion muss mindestens 20 % betragen
  3. Teilkapitalbezug und Pensumsreduktion müssen übereinstimmen
  4. Die Zeit zwischen den Teilpensionierungsschritten sollte mindestens 12 Monate betragen

Änderungen im Bereich vom Aufschub eines Kapitalbezuges:

Freizügigkeitsleistungen müssen mit 65 Jahren bezogen werden, ausser

  • es wird weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgegangen (analog Säule 3a)
  • der Bezug hat spätestens im Alter 70 zu erfolgen
  • Übergangsfrist von 5 Jahren (1. Januar 2030)

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