Ab 1. Januar 2024 gelten bei den Pensionskassen wesentliche Änderungen im Bereich der Teilpensionierung mit Kapitalbezug sowie beim Aufschub eines Kapitalbezuges.
Änderungen im Bereich der Teilpensionierung mit Kapitalbezug (Kanton Zürich):
- Maximal drei Teilpensionierungsschritte möglich
- Die erste Pensumsreduktion muss mindestens 20 % betragen
- Teilkapitalbezug und Pensumsreduktion müssen übereinstimmen
- Die Zeit zwischen den Teilpensionierungsschritten sollte mindestens 12 Monate betragen
Änderungen im Bereich vom Aufschub eines Kapitalbezuges:
Freizügigkeitsleistungen müssen mit 65 Jahren bezogen werden, ausser
- es wird weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgegangen (analog Säule 3a)
- der Bezug hat spätestens im Alter 70 zu erfolgen
- Übergangsfrist von 5 Jahren (1. Januar 2030)
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