Aufgrund der veränderten Zinssituation passen auch die Steuerämter ihre Vergütungs- und Verzugszinssätze für Steuerzahlungen an. Ab dem 1. Januar 2024 gilt für die Staats- und Gemeindesteuern (Kanton Zürich) neu ein Vergütungszinssatz von 1.0%. Das heisst, werden die Steuern vor dem 30. September des jeweiligen Steuerjahres bezahlt oder wird eine Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern fällig, kommt der Vergütungszins zur Anwendung. Der Ausgleichszins wird für die Periode zwischen dem 30. September und dem Zeitpunkt des Eintreffens der definitiven Steuerrechnung verrechnet, sofern die definitive Rechnung höher als die bereits bezahlten Beträge ausfällt. Auf jeden Fall sollte jedoch die Schlussrechnung innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen beglichen werden, da der Verzugszins von 4.5%, welcher ab Zustellung der definitiven Steuerrechnung belastet wird, unverändert bleibt. Frühzeitige Steuerzahlungen werden somit wieder attraktiver.

Bei der Bundessteuer wird der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen von bisher 0% auf 1.25% erhöht. Ebenfalls wird der Verzugszinssatz von bisher 4% auf neu 4.75% erhöht.

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