Basierend auf dem Volksentscheid vom 25. September 2022 gelten ab dem 1. Januar 2024 in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz: 8.1% (bisher 7.7%)
  • Reduzierter Satz: 2.6% (bisher 2.5%)
  • Sondersatz für Beherbergung: 3.8% (bisher 3.7%)

Massgebend für den anzuwenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen und Leistungen, welche ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden, unterliegen den neuen Steuersätzen. Das Rechnungs- und Zahlungsdatum ist nicht relevant.

Werden periodenübergreifende Leistungen erbracht (z.B. Abonnemente, Wartungsverträge etc.), ist das Leistungsentgelt nach Leistungszeitraum vor und nach dem 1. Januar 2024 aufzuteilen und pro Rata mit dem aktuellen und dem neuen Steuersatz abzurechnen.

Die erstmalige Abrechnung der Umsätze mit neuen Steuersätzen ist ab dem 1. Juli 2023 möglich (Das angepasste MWST-Formular steht aber der Periode 3. Quartal 2023 / 2. Semester 2023 zur Verfügung).

Gerne stehen unsere Spezialisten bei Fragen zur Verfügung.