Per 1. Januar 2025 werden die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) um 2,9 % erhöht, um der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Durch diese Anpassung verändern sich auch die Grenzwerte ab diesem Zeitpunkt.

Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Zahlen ab 1. Januar 2025:

  • Die AHV-/IV-Rente beträgt neu:
    – Minimalrente CHF 1’260/Monat (plus 35 Franken)
    – Maximalrente CHF 2’520/Monat (plus 70 Franken)
  • Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 514 auf CHF 530/Jahr erhöht.
  • Anpassung der Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge:
    – Eintrittslohn steigt von CHF 22’050 auf CHF 22’680
    – Minimal versicherter Lohn nach BVG steigt von CHF 3’675 auf CHF 3’780
    – Koordinationsabzug steigt von CHF 25’725 auf CHF 26’460
    – Maximal versicherter Lohn nach BVG steigt von CHF 88’200 auf CHF 90’720
    – Maximal versicherbarer Lohn steigt von CHF 882’000 auf CHF 907’200
    (überobligatorisch)
  • Der maximale Steuerabzug im Rahmen der gebunden Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu für:
    – Erwerbstätige, die bereits eine 2. Säule haben, von maximal CHF 7’056 auf
    maximal CHF 7’258
    – Erwerbstätige ohne 2. Säule, maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens
    aber CHF 36’288 (bisher CHF 35’280)

Sämtliche neu geltenden Werte können Sie dem PDF entnehmen:

Sozialversicherungen Beiträge und Leistungen 2025

Zudem werden zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009 die Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Januar 2025 an die Preisentwicklung angepasst.

Die Mindestsätze werden um 7,1 % erhöht und betragen neuhttps://tbo.ch/wp-content/uploads/2025/01/Sozialversicherungen-B Save eitraege-und-Leistungen-2025.pdf:

  • Kinderzulage monatlich mindestens CHF 215
  • Ausbildungszulagen monatlich mindestens CHF 268

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