Die Übergansfrist zur Nutzung von roten und orangen Einzahlungsscheinen läuft am 30. September 2022 ab. Fortan sind diese Einzahlungsscheine als Zahlungsmittel nicht mehr zugelassen.
Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden.
Dies gilt auch für bereits erfasste Daueraufträge, die auf einem roten oder orangen Einzahlungsschein beruhen. Wir empfehlen Ihnen, sämtliche erfassten Daueraufträge entsprechend zu überprüfen und die neuen Zahlungsgrundlagen zu erfassen.
Zahlungen mittels IBAN sind weiterhin möglich.
Für Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen Ihnen unsere Mitarbeitende gerne zur Verfügung.