Der Regierungsrat wird die Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte von Liegenschaften auf die Steuerperiode 2025 neu festsetzen. Hintergrund sind Entscheide des kantonalen Verwaltungsgerichts sowie des Steuerrekursgerichts, dass die mittels der Weisung 2009 formelmässig festgelegten Vermögenssteuerwerte deutlich unter dem Verkehrswert lägen und nicht bundesrechtskonform seien. Das Bundesgericht hat in verschiedenen Urteilen mehrfach bekräftigt, dass die Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften nicht tiefer als 70 % des Verkehrswerts und die Eigenmietwerte nicht tiefer als 60 % der Marktmiete liegen dürfen.
Das vom Kantonalen Steueramt Zürich bei der Firma Wüst & Partner AG in Auftrag gegebene Gutachten kommt zum Schluss, dass für Einfamilienhäuser die Vermögenssteuerwerte durchschnittlich um 49 % und die Eigenmietwerte um 11 % anzuheben wären. Bei Stockwerkeigentum beträgt der Wertanstieg im Mittel 48 % betreffend die Vermögenssteuerwerte und 10 % in Bezug auf die Eigenmietwerte. Die Erhöhung wird insbesondere bei Eigentümern, welche ihr Wohneigentum vor 2009 erwarben, am stärksten ausfallen, da sich hier die Wertvermehrung der letzten 15 Jahre auswirkt.
Das Vernehmlassungsverfahren zur Weisung 2025 bei den Parteien, den Gemeinden und den betroffenen Verbänden wurde per 8. Mai 2024 abgeschlossen. Die Gegner der Anpassungen halten in ihren Stellungnahmen unter anderem fest, dass die Überarbeitung zur Unzeit komme, da auf Bundesebene immer noch über die Modalitäten der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts verhandelt wird. Zudem führe die Erhöhung zu Ungleichbehandlungen, da die Mieten bei Mietern, welche ab 2009 in derselben Wohnung wohnen, nicht im selben Umfang gestiegen seien. Es wird zudem gefordert, dass die Reduktion des Eigenmietwerts in Härtefällen, welche ebenfalls als Folge eines Gerichtentscheids abgeschafft wurde, wieder einzuführen sei.
Da es sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern die Umsetzung bestehenden Rechts handelt, werden sich weder das Parlament noch das Volk zur neuen Weisung äussern können. Es handelt sich um eine Weisung des Regierungsrats an die Steuerbehörden. Die Wohneigentümer werden voraussichtlich anfangs 2026 von ihrer Gemeinde erfahren, wie hoch der Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert ihrer Liegenschaft gemäss der neuen Weisung ausfällt.
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