COVID-19 hat den Trend zum Home-Office beschleunigt. Dank neuer Technologien erledigen Arbeitnehmer ihre Arbeit auch heute noch von zu Hause aus. Oftmals werden dabei steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen vergessen.
Im Schweizer Steuerrecht wird eine Steuerpflicht von Unternehmen insbesondere durch den Sitz oder durch Betriebsstätten begründet. Als Betriebsstätte qualifiziert eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Wird ein wesentlicher Teil der Arbeit über einen Zeitraum von mindestens 6-12 Monate im Home-Office ausgeübt, kann diese Tätigkeit am Ort des Home-Office zu einer Betriebsstätte führen. Was bedeutet dies?
Die Home-Office-Problematik kann sich in der Schweiz sowohl im interkantonalen (Arbeitnehmer arbeitet im Home-Office in einem anderen Kanton als der Arbeitgeber) als auch im internationalen Verhältnis (z.B. Arbeitgeber Ausland, Arbeitnehmer arbeitet im Home-Office an seinem Wohnsitz in der Schweiz) stellen. Gemäss unseren Erfahrungen sind die Schweizer Behörden – insbesondere im interkantonalen Verhältnis – bei der Betriebsstättenbegründung bisher zurückhaltend. Dies könnte sich durch die vermehrte Home-Office-Tätigkeit jedoch schon bald ändern. Wir empfehlen, Home-Office-Konstellationen frühzeitig aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu prüfen. Im Zweifelsfall ist die Einholung eines verbindlichen Vorbescheids (Steuerruling) ratsam.
Unsere Spezialisten stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.