Im Monatstipp Juni haben wir bereits auf die Mehrwertsteuersatzerhöhung hingewiesen. Gerne geben wir Ihnen mit diesem Tipp weitere nützliche Informationen.

Vorsteuerabzug:
Der Vorsteuerabzug erfolgt gemäss den effektiv auf der Rechnung ausgewiesenen Steuersätzen.

Saldosteuersätze:
Diese werden wie folgt erhöht:

Saldo- und Pauschalsteuersätze bis 31. Dezember 2023 Saldo- und Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024
0,1% 0,1%
0,6% 0,6%
1,2% 1,3%
2,0% 2,1%
2,8% 3,0%
3,5% 3,7%
4,3% 4,5%
5,1% 5,3%
5,9% 6,2%
6,5% 6,8%

Bedingt durch die Anpassung der Saldosteuersätze erfahren auch die Limiten für die Anwendung der Saldosteuersätze eine Änderung. Neu kann bis zu einem Umsatz von CHF 5.024 Mio (bisher CHF 5.005 Mio) und einer Steuerzahllast bis max. CHF 108’000 (bisher CHF 103’000) mit Saldosteuersatz abgerechnet werden.

Vorkehrungen:
Wir empfehlen Ihnen bereits heute abzuklären, welche Massnahmen für die Umstellung erforderlich sind. Folgende Punkte (nicht abschliessend) gilt es zu beachten:

  • Gibt es Updates in der Buchhaltungssoftware damit die neuen Formulare abgebildet sind

  • Anpassung Mehrwertsteuercodes in der Buchhaltung (in der Regel werden die Codes auf einer Zeitachse abgebildet)

  • Anpassung Mehrwertsteuercodes im Fakturierungsprogramm (ebenfalls Zeitachse)

  • Umstellung Kassasystem am 31.12.2023 respektive am ersten Arbeitstag im Jahr 2024

  • Umstellung von Bezahlautomaten mit Quittungsdruck

  • Anpassung von Preislisten

  • Werden Periodische Leistungen über das Kalenderjahr hinaus verrechnet

  • Müssen bereits jetzt Rechnungen mit neuen Steuersätzen erstellt werden (Rechnungen für Lieferungen oder Leistungen die im Jahr 2024 erfolgen)

Weitere nützliche Informationen finden Sie in der MWST-Info 19

Für die Beantwortung von Fragen zu diesem Monats-Tipp oder anderen Themen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.