Wirtschaftsprüfung

Als von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Revisionsexpertin führen wir eingeschränkte und ordentliche Revisionen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Regeln des Berufsstandes durch. Deshalb sind wir die richtige Anlaufstelle für Ihre Fragen in diesem Bereich:

  • Wer muss seine Jahresrechnung prüfen lassen?
  • Wo liegen die Schwellenwerte? Und welche Revisionsarten ergeben sich daraus?
  • Welchen Anforderungen sind bei der Wahl der Revisionsstelle zu beachten?
  • Welche Aufgaben hat die Revisionsstelle und welche Berichte erstattet sie?
  • Was muss der gesetzlichen Reserve zugewiesen werden?

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, die nach den obligationenrechtlichen Vorschriften oder einem anerkannten Standard erstellt wurden. Dank umfassender Erfahrung in einer Vielzahl von Unternehmen und Branchen bieten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen Gewähr für die kompetente und effiziente Bearbeitung von Revisionsmandaten.

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