Zum Senken Ihrer Steuerbelastung stehen Ihnen auch dieses Jahr noch diverse Möglichkeiten offen.
Einkäufe in die berufliche Vorsorge (2. Säule)
Einzahlungen in die 2. Säule zur Deckung von Beitragslücken sind steuerlich abzugsfähig und reduzieren das steuerbare Einkommen sowie das steuerbare Vermögen. Zudem kann die Hälfte dieser Einzahlungen vom AHV-pflichtigen Einkommen von selbständig Erwerbstätigen abgezogen werden. Ihre Vorsorgeeinrichtung stellt Ihnen gerne Ihre persönliche Berechnung zu Ihren Einkaufsmöglichkeiten zu.
Einzahlungen in die private Vorsorge (Säule 3a)
Einlagen in die Säule 3a sind im Rahmen der gesetzlich festgelegten Maximalbeiträge ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Der maximale Steuerabzug im Jahr 2024 beträgt für Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 7’056 und für Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 35’280.
Arbeitgeberbeitragsreserven
Dem Arbeitgeber steht mit der Einzahlung in die Arbeitgeberbeitragsreserve die Möglichkeit zur Steuerplanung offen. Die Arbeitgeberbeitragsreserven dürfen im Kanton Zürich maximal den fünffachen Betrag des gemäss Vorsorgereglement geschuldeten, jährlichen Arbeitgeberanteiles betragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer persönlichen Steuer- und Vorsorgeplanung. Gerne stehen Ihnen unsere Spezialisten bei Fragen zur Verfügung.