Anlässlich der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub mit einer Mehrheit von 60,3 % angenommen.
Der Vaterschaftsurlaub und damit die Änderung des Erwerbsersatzgesetztes (EO) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Was ist ab 1. Januar 2021 in Sachen Vaterschaftsurlaub gut zu wissen:
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