Auch dieses Jahr stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, um Ihre Steuerbelastung zu senken.

Einzahlungen in die private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die Säule 3a können im Rahmen der gesetzlich festgelegten Maximalbeiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei Ehepaaren, die beide erwerbstätig sind, dürfen beide Partner unabhängig voneinander einzahlen.
Der maximale Steuerabzug im Jahr 2025 beträgt für Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7’258. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse liegt der maximale Abzug bei 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch bei CHF 36’288.
Auch ausländische Personen mit Quellensteuerabzug dürfen in die Säule 3a einzahlen. Im Rahmen der nachträglichen Veranlagung (NOV) können diese Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Einkäufe in die berufliche Vorsorge (2. Säule)
Einzahlungen zum Schliessen von Beitragslücken in der 2. Säule sind steuerlich abzugsfähig und reduzieren sowohl das steuerbare Einkommen als auch das steuerbare Vermögen. Selbständig Erwerbstätige können zudem die Hälfte dieser Einzahlungen vom AHV-pflichtigen Einkommen abziehen. Ihre Vorsorgeeinrichtung stellt Ihnen gerne eine persönliche Berechnung zu Ihren Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung.

Arbeitgeberbeitragsreserven
Arbeitgeber können mit Einzahlungen in die Arbeitgeberbeitragsreserve steuerplanerische Vorteile nutzen. Im Kanton Zürich dürfen die Arbeitgeberbeitragsreserven maximal das Fünffache des gemäss Vorsorgereglement geschuldeten jährlichen Arbeitgeberanteils betragen.

Unterhalts- und Liegenschaftskosten
Solange der Eigenmietwert noch zu versteuern ist, können Eigentümer bei selbstbewohnten oder vermieteten Liegenschaften zwischen der Pauschale und den effektiven Unterhaltskosten wählen und diese in Abzug bringen. Grössere Renovationen sollten zeitlich geplant oder gebündelt werden, um den steuerlichen Effekt zu optimieren. Zudem sind energiesparende und umweltschonende Investitionen in vielen Kantonen vollständig abzugsfähig – auch dann, wenn sie eine Wertvermehrung darstellen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer persönlichen Steuer- und Vorsorgeplanung. Unsere Fachspezialisten und Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.