Per 1. Januar 2025 werden die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) um 2,9 % erhöht, um der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Durch diese Anpassung verändern sich auch die Grenzwerte ab diesem Zeitpunkt.
Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Zahlen ab 1. Januar 2025:
- Die AHV-/IV-Rente beträgt neu:
– Minimalrente CHF 1’260/Monat (plus 35 Franken)
– Maximalrente CHF 2’520/Monat (plus 70 Franken)
- Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 514 auf CHF 530/Jahr erhöht.
- Anpassung der Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge:
– Eintrittslohn steigt von CHF 22’050 auf CHF 22’680
– Minimal versicherter Lohn nach BVG steigt von CHF 3’675 auf CHF 3’780
– Koordinationsabzug steigt von CHF 25’725 auf CHF 26’460
– Maximal versicherter Lohn nach BVG steigt von CHF 88’200 auf CHF 90’720
– Maximal versicherbarer Lohn steigt von CHF 882’000 auf CHF 907’200
(überobligatorisch)
- Der maximale Steuerabzug im Rahmen der gebunden Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu für:
– Erwerbstätige, die bereits eine 2. Säule haben, von maximal CHF 7’056 auf
maximal CHF 7’258
– Erwerbstätige ohne 2. Säule, maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens
aber CHF 36’288 (bisher CHF 35’280)
Sämtliche neu geltenden Werte können Sie dem PDF entnehmen:
Sozialversicherungen Beiträge und Leistungen 2025
Zudem werden zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009 die Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Januar 2025 an die Preisentwicklung angepasst.
Die Mindestsätze werden um 7,1 % erhöht und betragen neuhttps://tbo.ch/wp-content/uploads/2025/01/Sozialversicherungen-B Save eitraege-und-Leistungen-2025.pdf:
- Kinderzulage monatlich mindestens CHF 215
- Ausbildungszulagen monatlich mindestens CHF 268
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