Wie bereits im Monats-Tipp Oktober 2022 erwähnt, wird sich wegen der AHV-Abstimmung, welche im September 2022 angenommen wurde, beim AHV-Beitrag sowie beim AHV-Rentenalter in diesem Jahr nichts ändern. Lediglich der Solidaritätsabzug bei der ALV auf Löhnen über CHF 148’200 fällt weg.
Jedoch werden aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung die AHV-/IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 % erhöht. Durch diese Anpassung verändern sich auch die Grenzwerte ab diesem Zeitpunkt.