Die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub wurde am 27. September 2020 angenommen.

Damit treten am 1. Januar 2021 bei der 1. Säule neue Beiträge in Kraft:

  • Die AHV/IV/EO-Beitragssätze steigen um 0,05 %.
  • Die Beitragssätze der Arbeitnehmer und Arbeitgeber betragen somit neu für AHV/IV/EO je 5,3 % bzw. zusammen 10,6 % (bisher 10,55 %).
  • Die Beitragssätze für Selbständigerwerbende betragen bei einer betraglichen Höchstlimite der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende von CHF 57’400 neu für AHV/IV/EO 10,0 % (bisher 9,95 %).

Ebenfalls per 1. Januar 2021 werden folgende AHV-/IV-Leistungen erhöht:

  • Die monatliche einfache Minimalrente beträgt neu CHF 1’195 (bisher CHF 1’185), die monatliche einfache Maximalrente beträgt neu CHF 2’390 (bisher CHF 2’370).
  • Die monatliche Witwen-/Witwerrente beträgt neu:

    • minimal CHF 956 (bisher CHF 948)
    • maximal CHF 1’912 (bisher CHF 1’896).

Bei der beruflichen und freien Vorsorge ergeben sich folgende Änderungen:

  • Bei der zweiten Säule erhöhen sich entsprechend der Eintrittslohn, der minimal versicherte Lohn, der obere Grenzbetrag, der Koordinationsabzug sowie der maximal versicherte Lohn nach BVG.
  • Bei der gebundenen Säule 3a erhöhen sich die Beträge für:

    • Erwerbstätige mit 2. Säule auf maximal CHF 6’883 (bisher CHF 6’826)
    • Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens aber auf CHF 34’416 (bisher CHF 34’128).

Die geltenden Sozialversicherungswerte können Sie der Zusammenstellung entnehmen.

Sozialversicherungswerte 2021

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