Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die vom Kantonsrat beschlossene Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Mit dieser Änderung wird die Besteuerung von Kapitalleistungen der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge angepasst. Gleichzeitig wird die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Besteuerung beim Bezug von Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule in Kapitalform spürbar gesenkt.

Bisher lag der Rentenumwandlungssatz bei 10 % (1/10). Dies bedeutet, dass ein Kapitalbezug von CHF 1 Million mit dem Steuersatz für CHF 100’000 besteuert wird. Neu wird der Umwandlungssatz ab 2022 auf 5 % reduziert (1/20), was bei einem Kapitalbezug von CHF 1 Mio. zur Anwendung des Steuersatzes für eine separat besteuerte Rente von CHF 50’000 führt. Die einfache Steuer beträgt jedoch unverändert mindestens 2 %. Die Reduktion führt damit bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von CHF 210’000 und bei verheirateten Steuerpflichtigen ab CHF 370’000 zu einer tieferen Steuerbelastung.

Die Steuerbelastung inklusive direkter Bundessteuer beträgt:

Beispiel 1: Stadt Zürich, ledig, konfessionslos

Höhe des Kapitalbezugs Bisher Neu ab 1.1.2022
CHF 100’000 4.96% 4.96%
CHF 250’000 6.9% 5.99%
CHF 500’000 11.27% 7.42%
CHF 1’000’000 16.09% 11.44%
CHF 2’000’000 20.89% 16.09%
CHF 5’000’000 26.58% 22.43%
CHF 10’000’000 28.67% 26.58%

Beispiel 2: Stadt Zürich, verheiratet, konfessionslos

Höhe des Kapitalbezugs Bisher Neu ab 1.1.2022
CHF 100’000</td > 4.77%</td > 4.77%</td >
CHF 250’000 5.90% 5.90%
CHF 500’000 8.28% 6.44%
CHF 1’000’000 13.00% 8.52%
CHF 2’000’000 17.59% 13.00%
CHF 5’000’000 24.34% 19.13%
CHF 10’000’000 27.56% 24.34%

Ein Vergleich mit anderen Kantonen zeigt auf, dass sich der Kanton Zürich bei kleineren Bezügen infolge der minimalen einfachen Steuer von 2 % unverändert im Mittelfeld bewegt. Bei Kapitalbezügen zwischen CHF 250’000 und gegen CHF 1’000’000 konnte sich Zürich etwas verbessern, der Vorteil reduziert sich jedoch immer mehr, je höher der Kapitalbezug ist. Bei hohen Bezügen (ab rund CHF 2 Mio.) schneidet der Kanton Zürich im interkantonalen Vergleich immer noch schlecht ab bzw. bleibt auf dem letzten Platz sitzen.

Eine frühzeitige Planung der Zeitpunkte und der Art von Bezügen der Vorsorgegelder (Rente, Kapital, Wohneigentumsförderung (WEF)) ist nach wie vor empfehlenswert. Unsere Spezialisten stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.