Das revidierte Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Gesellschaften, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts im Handelsregister eingetragen sind, jedoch den neuen Vorschriften nicht entsprechen, müssen innerhalb von zwei Jahren ihre Statuten und Reglemente den neuen Bestimmungen anpassen.
Bestimmungen der Statuten und Reglemente, die mit dem neuen Recht nicht vereinbar sind, bleiben bis zur Anpassung, längstens aber noch zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts in Kraft. Danach werden sie ohne Weiteres ungültig und durch die neue gesetzliche Ordnung ersetzt.
Wir empfehlen Ihnen, die Statuten und Reglemente Ihrer Gesellschaft zu prüfen und zu überlegen, wie von den Möglichkeiten des neuen Rechts Gebrauch gemacht werden kann.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.