Auf den 1. Juli 2020 sind wichtige Änderungen im Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten, welche zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit beitragen sollen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, jährlich die Lohngleichheit in ihrem Betrieb zu untersuchen und die Mitarbeitenden über die Ergebnisse der Analyse zu informieren. Ausserdem sieht das Gesetz vor, dass die durchgeführte Lohngleichheitsanalyse durch eine unabhängige Stelle geprüft wird. Natürlich kann eine Lohngleichheitsanalyse auf freiwilliger Basis auch bei Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden durchgeführt werden.
Die TBO hat die Kompetenz, Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, im Vorfeld potenzielle Ungleichheiten zu identifizieren und zu bereinigen, damit Ihre Unternehmung die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens am 30. Juni 2021 abschliessen und bis spätestens am 30. Juni 2022 erfolgreich prüfen lassen kann.
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