Im Monatstipp Juni haben wir bereits auf die Mehrwertsteuersatzerhöhung hingewiesen. Gerne geben wir Ihnen mit diesem Tipp weitere nützliche Informationen.
Vorsteuerabzug:
Der Vorsteuerabzug erfolgt gemäss den effektiv auf der Rechnung ausgewiesenen Steuersätzen.
Saldosteuersätze:
Diese werden wie folgt erhöht:
Saldo- und Pauschalsteuersätze bis 31. Dezember 2023 | Saldo- und Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024 |
---|---|
0,1% | 0,1% |
0,6% | 0,6% |
1,2% | 1,3% |
2,0% | 2,1% |
2,8% | 3,0% |
3,5% | 3,7% |
4,3% | 4,5% |
5,1% | 5,3% |
5,9% | 6,2% |
6,5% | 6,8% |
Bedingt durch die Anpassung der Saldosteuersätze erfahren auch die Limiten für die Anwendung der Saldosteuersätze eine Änderung. Neu kann bis zu einem Umsatz von CHF 5.024 Mio (bisher CHF 5.005 Mio) und einer Steuerzahllast bis max. CHF 108’000 (bisher CHF 103’000) mit Saldosteuersatz abgerechnet werden.
Vorkehrungen:
Wir empfehlen Ihnen bereits heute abzuklären, welche Massnahmen für die Umstellung erforderlich sind. Folgende Punkte (nicht abschliessend) gilt es zu beachten:
Für die Beantwortung von Fragen zu diesem Monats-Tipp oder anderen Themen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.