Viele Eigenheimbesitzer fragen sich, ob und wann der Eigenmietwert abgeschafft wird. Nach der Notbremse des Nationalrats im September 2022 ist das Geschäft ungewiss. Die Vorlage muss erneut durch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) überarbeitet werden.
Somit bleibt der Eigenmietwert einer Liegenschaft bis auf weiteres steuerbar, und zwar auch dann, wenn ein Eigentümer die Liegenschaft nicht tatsächlich bewohnt, sich aber das Recht hierzu vorbehält, ohne es auszuüben; auch in einem solchen Fall hat er die Liegenschaft inne, weil er sie jederzeit beziehen kann. Es gibt nur wenige Ausnahmen:
Daneben ist regelmässig zu prüfen, ob zumindest eine Kürzung des Eigenmietwerts in Frage kommt:
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