Das Eidgenössische Finanzdepartement setzt die Änderung der Berufskostenverordnung per 1. Januar 2022 in Kraft.

Die bisherige Pauschale zur Abgeltung der privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeugs wird von 0.8 Prozent pro Monat auf 0.9 Prozent pro Monat des Fahrzeugkaufpreises erhöht. In der höheren Pauschale sind die Arbeitswegkosten mit eingerechnet wodurch die Einkommensaufrechnung der Fahrkosten zum Arbeitsort von 70 Rappen pro Kilometer (ohne Aussendienstanteil) in der Steuererklärung entfällt. Die Arbeitgeber werden zudem von der Pflicht befreit, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren. Diese Neuregelung gilt ab 1. Januar 2022 für die Direkte Bundessteuer. Ob die Kantone diese Anpassung übernehmen werden, ist noch offen. Im Sinne einer Vereinfachung wäre dies zu begrüssen.

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