Das Kantonale Steueramt Zürich hat das aktualisierte Muster-Spesenreglement 2022 auf der Homepage publiziert (Spesenreglement genehmigen lassen | Kanton Zürich (zh.ch)). Es wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:

  • Aufgrund der Anpassung der Berufskostenverordnung per 1. Januar 2022 wurde der pauschale Privatanteil für die private Nutzung des Geschäftsautos von monatlich 0.8 % auf 0.9 % erhöht, was nun auch im Spesenreglement 2022 abgebildet ist. Damit ist in der pauschalen Berechnung des Privatanteils die private Nutzung des Geschäftsautos inklusive Arbeitsweg abgegolten. Die Erhöhung von 0.8 % auf 0.9 % gilt auch für früher genehmigte Spesenreglemente mit dem bisherigen Satz von 0.8% (siehe Monats-Tipp Mai 2021).
  • Wird dem Mitarbeitenden ein Elektrofahrzeug zur Verfügung gestellt, kann eine monatliche Pauschalentschädigung von maximal CHF 60 für das Laden des Fahrzeuges am Wohnort des Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten für den privaten Stromverbrauch in Verbindung mit dem Elektrofahrzeug abgegolten.
  • Der Privatanteil für die private Nutzung von Mobiltelefonen entfällt grundsätzlich. Die Mitarbeitenden haben lediglich unbegründete Mehrkosten aufgrund privater Nutzung selber zu tragen (z.B. Roaming Gebühren während den Ferien).
  • Mitarbeitenden, welche ihre private Infrastruktur – wie insbesondere Notebook, PC, Tablet, Mobiltelefon, Internetanschluss, Software, Büromaterial etc. – auch geschäftlich verwenden müssen, kann eine monatliche Pauschalentschädigung von CHF 50 ausbezahlt werden. Mit dieser Entschädigung sind sämtliche Kosten für die geschäftliche Verwendung privater Infrastruktur abgegolten. Empfänger von pauschalen Repräsentationsspesen erhalten keine separate Entschädigung für die geschäftliche Verwendung privater Infrastruktur. Diese Kosten sind mit den pauschalen Repräsentationsspesen abgegolten.

Grundsätzlich müssen bestehende genehmigte Spesenreglemente angepasst werden, sofern die neuen Regelungen angewendet werden sollen. Keine Anpassung des Spesenreglements ist hingegen einzig aufgrund der Erhöhung des Privatanteils für Geschäftsfahrzeuge von 0.8 % auf 0.9 % notwendig.

Vor einer Anpassung des bestehenden Spesenreglements ist zu prüfen, ob damit bestehende vorteilhafte Regelungen durch die Steuerbehörden hinterfragt werden könnten. Gerne stehen Ihnen unsere Fachspezialisten bei Fragen zur Verfügung.