Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 beschlossen, die Änderungen des Aktienrechts und der Handelsregisterverordnung per 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen.

Die neuen Bestimmungen beinhalten unter anderem Regelungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, die Einführung von Geschlechterrichtwerten sowie strengere Transparenzregeln für Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind.

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