Im Jahr 2026 ändert sich in der 1. und 2. Säule sowie in der Säule 3a ausser der 13. AHV-Rente nichts.

Sämtliche geltenden Werte bleiben unverändert und können dem PDF entnommen werden:

Sozialversicherungen Beiträge und Leistungen 2026

13. AHV-Rente:

Die 13. AHV-Rente wird jeweils mit der Dezember-Rente ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente. Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge (z.B. für Frauen der Übergangsgeneration) werden dabei nicht berücksichtigt. Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet. Alle Personen erhalten eine 13. AHV-Rente, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben.

Familienzulagen:

In den Kantonen Aargau und Graubünden werden ab dem 1. Januar 2026 die Familienzulagen leicht erhöht. In den anderen Kantonen ändern sich die Familienzulagen nicht.

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