Auf Grund der AHV-Abstimmung vom 25. September 2022 möchten wir Ihnen in Kürze die wesentlichen Änderungen, welche voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, mitteilen:
- Das Rentenalter wird für Männer und Frauen auf 65 Jahre vereinheitlich und tritt voraussichtlich ab 2028 in Kraft. Für die Übergangsgenerationen 1961 bis 1969 gibt es Ausgleichsmassnahmen.
- Der flexible Rentenbezug ist zwischen 63 und 70 Jahren möglich. Bei einem Vorbezug gibt es eine Kürzung von 6,8 % pro Jahr und beim Aufschub eine Erhöhung von 5,2 % bei einem Jahr von bis zu 31,5 % bei fünf Jahren.
- Zudem gibt es Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach dem 65 Altersjahr; zum einen können allfällige Beitragslücken geschlossen werden und die Beiträge nach dem 65 Altersjahr werden zur Berechnung der AHV-Rente mitberücksichtigt.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung. Unsere Fachspezialisten und Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.